Privatpersonen


Auch wenn der Weg mal schwierig wird…

…wir bieten Orientierung

Die Berührungspunkte mit dem Finanzamt können vielfältig sein. Auch Personen ohne unternehmerischen Hintergrund werden von der Behörde in den Blick genommen. Hierzu reicht der Betrieb einer Photovoltaikanlage aus, die Vermietung von Grundstücken / Wohneigentum oder vielleicht auch nur die

Tatsache, dass man Rente bezieht oder als Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte arbeitet und Kosten ansetzen will.

Eine Schenkung oder Erbschaft stellt einen vor die Frage, wie der Erwerb besteuert wird.

Dementsprechend breit ist hier die Palette möglicher Beratung für Sie:

  • Einkommensteuererklärungen und Prüfung weiterer Kostenabzüge
  • Ermittlung von Vermietungseinkünften, auch von Grundstücksgemeinschaften; siehe hierzu auch weitere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Umsatzsteuererklärungen, falls die Vermietung umsatzsteuerpflichtig erfolgt
  • Erbschaftsteuererklärungen / Schenkungsteuererklärungen
  • Erklärungen zur neuen Grundsteuer ab 2022
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einspruch beim Finanzamt
  • Interessenvertretung vor dem Finanzgericht

Sie haben bestimmt noch Fragen… nehmen Sie Kontakt zu uns auf.