Unternehmen
Besondere Anforderungen bei Selbständigen und Unternehmen!
Unternehmen
Besondere Anforderungen bei Selbständigen und Unternehmen!
Buchhaltung
Buchhaltung kann auch öde sein…
…und Ihre Zeit wäre anders besser verwendet
Eine sachgerechte Buchführung kann viele Ausgestaltungen haben: manche Unternehmer erstellen ihre Buchführung selbst und geben die Daten nur zur Erstellung des Jahresabschlusses an den Steuerberater weiter. Andere geben die Buchführung komplett an den Steuerberater ab und halten sich den Kopf für die unternehmerischen Entscheidungen frei. Zwischen diesen beiden Formen gibt es noch weitere denkbare Verfahren zur arbeitsteiligen Erstellung der Buchführung. Egal wie Sie sich entscheiden – gerne sind wir Ihnen in diesem Themenbereich behilflich oder erledigen das für Sie.
Auch im Bereich der Buchhaltung sorgt die Digitalisierung zunehmend für eine engere Vernetzung von Daten und damit einhergehend für effizienteres Arbeiten. Sprechen Sie mit uns, welches für Sie die optimale Lösung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich ist.
Bankdaten können online in unsere Kanzleisoftware übertragen werden. Daten aus Ihrem Fakturierungsprogramm lesen wir über Schnittstellen bei uns ein.
Onlinehändler können uns ihre Daten aus den Amazon- oder Paypal-Konten zur automatisierten Verbuchung übergeben. Es gibt viele Wege, sprechen Sie uns an.
Natürlich arbeiten wir auch noch nach bisheriger Verfahrensweise mit einem Ordner, in dem Sie uns Ihre Unterlagen in Papierform hereingeben. Digitalisierung ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Lösung.
Jahresabschluss
Man muss sich nicht gleich von der Brücke stürzen, falls das Finanzamt anruft…
…aber vorbereitet sollte man schon sein
Jahresabschlüsse dienen nicht nur dem eigenen Überblick über die Geschäftsentwicklung. Banken wollen bei Kreditentscheidungen Einblick haben, das Finanzamt für die Besteuerung sowieso.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Kapital- und
Personengesellschaften sowie Vereine.
Steuererklärungen
Die verschlungenen Wege des Gesetzgebers können wir nicht beeinflussen…
…aber für Sie den Weg ebnen
Das Finanzamt fordert von uns Steuerzahlern ein ganzes Bündel möglicher Steuererklärungen. Wir erstellen Steuererklärungen von der Privatperson mit Arbeitnehmereinkünften, Vermietungen oder dergleichen mehr bis hin zu Erklärungen für Einzelunternehmen oder Gesellschaften jeder Rechtsform.
Wir betreuen Sie natürlich auch bei Rückfragen durch das Finanzamt, bei sonstigen Anträgen an das Finanzamt, der Prüfung von Steuerbescheiden oder der Anpassung von Steuervorauszahlungen.
Ein Problem mit der Umsatzsteuer ist noch kein Grund, den Kopf hängen zu lassen…
…mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite
Jeder Unternehmer wird in irgendeiner Form von den Regelungen im Umsatzsteuerrecht berührt. Sei es die laufende Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Jahreserklärung, seien es Probleme im Rahmen einer Betriebsprüfung oder die Prüfung, ob und welche Umsatzsteuer anfällt.
Wir übernehmen für Sie auch die Vertretung bei Einsprüchen gegen das Finanzamt, Klageverfahren vor dem Finanzgericht, die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder Vorsteuervergütungsanträge im Ausland, um nur einige zu nennen.
Onlinehandel
Egal wohin Sie versenden…
…wir machen den Rest
Der Onlinehandel nimmt zunehmend einen breiteren Raum ein in der Vermarktung. Aufgrund unserer Erfahrung in diesem Bereich richten wir zusammen mit Ihnen die entsprechenden Schnittstellen ein und kümmern uns um die Meldungen an das Finanzamt; hier spielt auch eine zunehmende Rolle der Onlinehandel in das europäische Ausland, der steuerlich spezielle Anforderungen hat.
Wir erstellen Ihnen hierzu die gesammelte Meldung der ausländischen Umsatzsteuerbeträge im Rahmen der sogenannten „OSS-Meldung“.
Steuerberatung
Eine Betriebsprüfung ist nicht die Apokalypse…
…kann aber doch zu gehörigem Ärger mit dem Finanzamt führen
Die Steuerberatung endet nicht mit der Abgabe von Steuererklärung oder Jahresabschluss beim Finanzamt: Je nach individueller Situation möchte das Finanzamt näheres zu den erklärten Werten wissen; fragt nach, ob die erklärten Vermietungseinnahmen plausibel im Vergleich zum Vorjahr sind; möchte Vorauszahlungen erhöhen; ist nicht einverstanden mit der Höhe der angesetzten Kosten und und und…
Manchmal wird man auch einfach nach dem Zufallsprinzip vom Computer „auserwählt“ und näher durchleuchtet.
Ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen beraten wir Sie hierbei zur Optimierung der Steuerbelastung.
Sie haben bestimmt noch Fragen… nehmen Sie Kontakt zu uns auf.